Entsorgungsgebühren

Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019 sind Unternehmen, die Serviceverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, sich an einem Dualen System zu beteiligen.

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Letztvertreiber befüllt werden um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen und die beim privaten Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen. (Tüten, Taschen, Beutel, Rezepthüllen…) Die Entsorgungsgebühren ergeben sich hierbei aus dem Material und aus den Gewichten der Serviceverpackungen.

Die Beteiligung am Dualen System erfolgt mit dem Erwerb entsprechender Lizenzen und der Registrierung bei der ZSVR (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister).
Der LAV-SOFO-MARKT hat sich bei der ZSVR registriert und arbeitet mit dem Systempartner Reclay Systems GmbH zusammen.

Unser Service für Sie:
Der LAV-SOFO-MARKT entrichtet für Sie automatisch die für Sie fälligen Entgelte gemäß den Bestimmungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG). Diese Entsorgungsgebühren für Serviceverpackungen werden für Sie zum Nachweis gegenüber dem Gesetzgeber auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Die aktuell gültigen Entsorgungsgebühren für die Serviceverpackungen des LAV-SOFO-MARKTes finden Sie jeweils direkt beim einzelnen Produkt in der Produktinformation eingestellt.

Sollten Sie sich bereits selbst bei der ZSVR registriert haben und die Systembeteiligung für über uns bezogene Produkte selbst vornehmen wollen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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